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CBAM Erklärung: zugelassener CBAM-Anmelder und erste Abgabe 2027

Die CBAM Erklärung: wer zugelassener CBAM-Anmelder sein muss, wie der Antrag läuft und was die jährliche Erklärung für Einfuhren 2026 enthält.

3 Min. Lesezeit

Die CBAM Erklärung ist Pflicht für jeden zugelassenen CBAM-Anmelder. Im endgültigen System darf nur ein zugelassener Anmelder CBAM-Waren oberhalb des Schwellenwerts von 50 Tonnen einführen. Einmal im Jahr gibt er im CBAM-Register eine CBAM-Erklärung ab. Gleichzeitig gibt er Zertifikate für die grauen Emissionen aller Einfuhren des Vorjahres ab. Die erste Erklärung betrifft 2026 und ist am 30. September 2027 fällig.

Wer zugelassener Anmelder sein muss

3 Gruppen von Einführern brauchen die Zulassung:

  • Ein Einführer von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium oder Düngemitteln mit mehr als 50 Tonnen dieser Waren im Kalenderjahr.
  • Jeder Einführer von Strom oder Wasserstoff, unabhängig von der Menge.
  • Ein indirekter Zollvertreter, der CBAM-Waren für einen Einführer anmeldet, unabhängig von dessen Volumen.

Ein Einführer mit höchstens 50 Tonnen der Waren mit Schwellenwert braucht keine Zulassung. Wie die Tonnen gezählt werden, steht unter die Freigrenze von 50 Tonnen.

Der Antrag

Der Antrag geht über das CBAM-Register an die zuständige nationale Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Einführer ansässig ist. In Deutschland ist das die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), erreichbar über das Zollportal. Der Antragsteller weist nach:

  • die Ansässigkeit in diesem Mitgliedstaat und eine gültige EORI-Nummer,
  • keinen schweren oder wiederholten Verstoß gegen Zoll- oder Steuerrecht in den letzten 5 Jahren,
  • die finanzielle und betriebliche Leistungsfähigkeit, um die CBAM-Pflichten zu erfüllen.

Für Anträge nach dem 15. Juni 2025 entscheidet die Behörde innerhalb von 120 Tagen. Wer bis zum 31. März 2026 beantragt hat, darf während des laufenden Verfahrens weiter einführen, auch über 50 Tonnen. Eine Einfuhr über dem Schwellenwert ohne Antrag ist ein Verstoß. Die Vereinfachungsverordnung setzt die Sanktion auf das 3- bis 5-Fache des Standardbetrags von 100 € pro Tonne CO2e fest.

Inhalt der jährlichen Erklärung

Für jedes Kalenderjahr enthält die Erklärung:

  • Die Menge jeder eingeführten CBAM-Ware nach KN-Code, in Tonnen oder bei Strom in MWh.
  • Die grauen Emissionen dieser Waren, als Standardwerte oder als geprüfte tatsächliche Werte pro Anlage.
  • Die Zahl der abzugebenden Zertifikate nach Anwendung des CBAM-Faktors des Jahres.
  • Einen im Ursprungsland tatsächlich gezahlten CO2-Preis, geltend gemacht als Minderung nach Artikel 9.
  • Die Prüfberichte für jeden verwendeten tatsächlichen Wert. Standardwerte brauchen keine Prüfung.

Die Berechnung hinter der Zahl der Zertifikate steht unter CBAM-Kosten berechnen.

Der Kalender für Einfuhren 2026

Datum Ereignis
1. Januar 2026 Das endgültige System gilt. Einfuhren zählen ab jetzt
31. März 2026 Letzter Tag für den Antrag auf Zulassung mit Weitereinfuhr während des Verfahrens
5. Oktober 2026 Die Kommission veröffentlicht den Zertifikatspreis für Q3 2026
4. Januar 2027 Die Kommission veröffentlicht den Zertifikatspreis für Q4 2026
1. Februar 2027 Verkaufsstart der Zertifikate auf der gemeinsamen zentralen Plattform
30. September 2027 Erste jährliche Erklärung und Abgabe, für Einfuhren 2026

Ab 2027 kommt eine zweite Pflicht hinzu. Am Ende jedes Quartals muss der Anmelder Zertifikate für mindestens 50 % der grauen Emissionen des Jahres halten. Der CBAM-Kalender führt jedes Datum als abonnierbaren Feed.

Eine Zeile der Erklärung als Beispiel

Ein Einführer hat in Q2 2026 1.000 Tonnen warmgewalztes Stahlband, KN 7208 39 00, aus Indien eingeführt, ohne Daten des Lieferanten. Seine Zeile in der Erklärung lautet:

Feld Wert
KN-Code, Ursprung 7208 39 00, Indien
Menge 1.000 t
Quelle der Emissionen Standardwert, Herstellungsweg C, 4,28 t CO2e/t
Aufschlag 2026 10 %, also 4,708 t CO2e/t
Graue Emissionen 4.708 t CO2e
CBAM-Faktor 2026 2,5 %
Abzugebende Zertifikate 118
Preis, Q2 2026 75,28 €
Kosten 8.883,04 €

Mit geprüften tatsächlichen Emissionen des indischen Werks von 2,2 t CO2e pro Tonne entfällt der Aufschlag. Die Zeile braucht dann 55 Zertifikate und kostet 4.140 €.

Vorbereitung auf 2027

  • Erfassen Sie jede Einfuhrposition 2026 mit CBAM-Codes, mit KN-Code, Ursprung, Eigenmasse und Datum der Überlassung, pro einführender Gesellschaft.
  • Fragen Sie die Lieferanten hinter den mengenstärksten Positionen nach tatsächlichen Emissionen und einem Prüfbericht. Tun Sie das, bevor die Kalender der Prüfer für 2027 voll sind.
  • Bewerten Sie 2026 mit den veröffentlichten Quartalspreisen. Halten Sie die Liquidität für Februar bis September 2027 bereit.
  • Prüfen Sie die Codes nach jeder Änderung durch die Kommission. Die Berichtigung vom 31. Juli 2026 hat Zeilen mit Standardwerten zwischen Codelängen verschoben, ohne die meisten Werte zu ändern.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/956, Artikel 5, 6, 17 und 22, geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2083. DEHSt, Zulassung für das endgültige CBAM-System. Zahlen berechnet am 16. September 2026 mit der Engine von CBAM Data.